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Kassenwahlrecht
Versicherte können jetzt das ganze Jahr über die Krankenkasse wechseln. Ab Januar 2002 hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten von Pflichtversicherten und freiwillig Versichten angeglichen. Die neuen Kündigungsmodalitäten erlauben es ab 01.01.2002 jeden Versicherten, mit einer Frist von zwei Monaten zu jedem Monatsende zu kündigen. Die bisherige Krankenkasse hat ihrem scheidenden Mitglied binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Bei der neuen Krankenkasse gilt anschließend eine 18 - monatige Bindungsfrist.