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Datenschutz und Auskunftsrecht



Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (dies ist im § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG geregelt). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.
Die Auskunft ist Kostenlos zu erteilen (§34 BDSG, Ausnahme: Auskunfteien wie zum Beispiel die Schufa).


http://www.bfd.bund.de
http://www.datenschutz.de