Info
Bürgerbeauftragte von Schleswig - Holstein für Soziale Angelegenheiten
Seit dem Juni 2001 gibt es in Schleswig - Holstein eine neue Bürgerbeauftragte.
Frau Birgit Wille - Handels wurde vom
Schleswig - Holsteinischen Landtag in dieses Amt gewählt. In Schleswig -
Holstein hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, sich direkt an die
Bürgerbeauftragte zu wenden.
Die Hilfe für Ratsuchende ist kostenfrei. Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe,
alle Hilfesuchenden in Sozialen Angelegenheiten zu Informieren und zu beraten,
sowie ihre anliegen gegenüber Behörden zu vertreten.
Über den Einzelfall hinaus kann die
Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen
gesetzlicher Regelungen vorschlagen. Durch ihre Tätigkeit soll die
Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden
stärken.
Die Bürgerbeauftragte kann helfen und
unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel :
- Arbeits - und Ausbildungsförderung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Sozialhilfe - Behindertenrecht
- Versorgung und Fürsorge im sozialen Entschädigungsrecht
- Kindergeld / Wohngeld / Erziehungsgeld
- Kinder - und Jugendhilfe
Ein qualifiziertes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende und unverzügliche Bearbeitung der Eingaben.
Die Bürgerbeauftragte ist erreichbar im
Schleswig - Holsteinischen Landtag,
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel 0431 - 9881240
Fax 0431 - 9881239
Email : Buergerbeauftragte@lvn.parlanet.de
Sprechzeiten:
montags von 9.00 bis 19.00 Uhr
dienstags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr.
Beratungstermine können zusätzlich vereinbart werden.